Liebe Gäste,
der Rat der Stadt Flensburg hat alle Beherbergungsbetriebe verpflichtet, von privaten Übernachtungsgästen eine Beherbergungsabgabe zu erheben.
Die Abgabe beträgt 7,5% des Übernachtungspreises inkl. Umsatzsteuer.
Die Hotels haben die Beherbergungsabgabe ihren privat übernachtenden Gästen in Rechnung zu stellen und die eingenommen Beträge an die Stadt Flensburg abzuführen.
Geschäftsreisende Gäste haben die Möglichkeit, direkt bei Anreise eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der sich der geschäftliche Anlass ergibt.
Dann wird die Beherbergungsabgabe nicht in Rechnung gestellt.